Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der M2A Facility Management GmbH, Bürgermeister-Smidt-Straße 116, 28195 Bremen (nachfolgend "Auftragnehmer")
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der M2A Facility Management GmbH und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Facility-Management-Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Facility-Management-Dienstleistungen im Umfang des jeweiligen Einzelvertrags oder Rahmenvertrags. Dazu gehören insbesondere: Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, technisches Gebäudemanagement, Sicherheitsdienste, Grünflächenpflege und Winterdienst.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Leistungsverzeichnis und dem geschlossenen Vertrag.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten, Zugänge, Anschlüsse (Wasser, Strom) und Informationen rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für die Koordination und Abstimmung mit dem Auftragnehmer zuständig ist.
(3) Mängel oder besondere Vorkommnisse sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, sofern nicht anders vereinbart. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit qualifiziertem Fachpersonal und unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten geeignete Nachunternehmer einzusetzen.
(3) Leistungszeiten und -intervalle werden im Vertrag festgelegt. Abweichungen bedürfen der vorherigen Abstimmung.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sofern im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet werden, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: März 2026